Willkommen bei Rechtsanwalt Hans-Heinrich Dördrechter
-  
» Startseite
» Aktuelles
» Kontakt
» Arbeitsrecht
» Beamtenrecht
» Mobbing
» Personalberatung
» Polizeirecht
» Rehabilitierung
» Strafrecht
» Verwaltungsrecht
» Vollmacht
» Erfassungsbogen
» Impressum
R e c h t s a n w a l t  H a n s - H e i n r i c h  D ö r d r e c h t e r
Strafrecht

Wie schon beim Disziplinarrecht ausgeführt gilt auch beim Strafrecht: Liegt ein Fehlverhalten vor, sollte der Beschuldigte keine unwahren Ausreden und Entschuldigungen vorbringen, sondern bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken und sich zu seinem Fehlverhalten bekennen sowie es überzeugend bereuen. Denn auch im Strafrecht sind nicht nur das Fehlverhalten als solches, sondern auch das gesamte Persönlichkeitsbild des Beschuldigten Grundlage für die Art und Höhe der Strafmaßnahme.

Andererseits darf der Betroffene ungerechtfertigte und unwahre Vorwürfe nicht einfach hinnehmen, auch wenn dann z.B. das Strafverfahren (mit einer Auflage) eingestellt wird. Denn auch eine Einstellung mit Schuldvorwurf kann sich (später) beruflich wie privat negativ auswirken. Dieser Gefahr sollte man sich nicht unnötig aussetzen. Je nach Schwere und Umfang der Vorwürfe sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die dafür aufgewendeten Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Erfolg.


KONTAKT:
Ahornstraße 36 - 23701 Eutin
E-Mail: RA-Doerdrechter@t-online.de
Tel.: 04521 - 8302190 oder
04521 - 8302570
Fax: 04521 - 8302670
Mobil: 0178 - 8724945


Willkommen bei Rechtsanwalt Hans-Heinrich Dördrechter